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   OLG Brandenburg, 23.09.2005 - 4 U 45/05   

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https://dejure.org/2005,8833
OLG Brandenburg, 23.09.2005 - 4 U 45/05 (https://dejure.org/2005,8833)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.09.2005 - 4 U 45/05 (https://dejure.org/2005,8833)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. September 2005 - 4 U 45/05 (https://dejure.org/2005,8833)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein Wohnmobil wegen Mangelhaftigkeit einer Klimaanlage; Entbehrlichkeit des Setzens einer Nachfrist; Ausschluss des Rücktrittsrechts wegen Kenntnis des Mangels beim Kauf; Bestimmung der Kriterien für die Bewertung der Erheblichkeit ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 293; ; BGB § ... 295; ; BGB § 323; ; BGB § 323 Abs. 5 Satz 2; ; BGB § 347 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 434 Abs. 1; ; BGB § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; ; BGB § 437 Nr. 2; ; BGB § 440 Satz 1; ; BGB § 442 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 444; ; ZPO § 275 Abs. 1; ; ZPO § 277 Abs. 2; ; ZPO § 282 Abs. 1; ; ZPO § 296 Abs. 1; ; ZPO § 296 Abs. 2; ; ZPO § 513 Abs. 1; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 323 Abs. 5 Satz 2 § 434 § 437 Nr. 2 § 440
    Rückabwicklung des Kaufvertrages über ein gebrauchtes Wohnmobil wegen Mangelhaftigkeit der Klimaanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Defekte Klimaanlage bei Wohnmobil als erheblicher Mangel

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 27.02.2004 - 3 W 21/04

    Zum Rücktrittsrecht des Käufers vom Kaufvertrag über Gebrauchtfahrzeug bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.09.2005 - 4 U 45/05
    In der Rechtsprechung zum Gebrauchtwagenhandel wird vertreten, dass bei einem Kostenaufwand der Mängelbeseitigung von bis zu 5 % des Kaufpreises ein Rücktrittsrecht wegen fehlender Erheblichkeit nicht bestehe (so LG Kiel, Urteil vom 03.11.2004, MDR 2005, 384; auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.02.2004, NJW-RR 2004, 1060).
  • BGH, 04.05.2005 - XII ZR 23/03

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.09.2005 - 4 U 45/05
    Aufgrund der eindeutigen Vorgaben durch den Bundesgerichtshof (vgl. zuletzt: Urteil vom 04.05.2005, Az.: XII ZR 23/03), denen der 4. Zivilsenat insoweit in ständiger Rechtsprechung folgt, darf das Berufungsgericht die fehlerhafte erstinstanzliche Begründung der Verspätung nicht durch eine andere - fehlerfreie - ersetzen.
  • BGH, 26.10.1988 - VIII ZR 230/87

    Regreßanspruch des Versicherers nach Beendigung des Versicherungsvertrages

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.09.2005 - 4 U 45/05
    cc) Auch im Rahmen des § 444 BGB trägt die Verkäuferin die Beweislast dafür, dass sie den ihr bekannten konkreten Mangel tatsächlich offenbart hat (vgl. hierzu Palandt-Putzo, § 444 Rn. 4; auch BGH, Urteil vom 26.10.1988, NJW-RR 1989, 211; BGH, Urteil vom 07.12.1994, NZV 1995, 222).
  • OLG Düsseldorf, 21.07.1978 - 14 U 67/78
    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.09.2005 - 4 U 45/05
    Angesichts der auch im Anwaltsprozess erforderlichen Belehrung der Beklagten nach § 277 Abs. 2 ZPO, die sich aus der Aktenlage nicht ergibt, durfte eine Zurückweisung wegen der unterbliebenen Belehrung nicht auf § 296 Abs. 1 ZPO gestützt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.02.1982, BVerfGE 60, 1 ff. = NJW 1982, 1453, 1454 m. w. N.; auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.07.1978, NJW 1978, 2203).
  • LG Kiel, 03.11.2004 - 12 O 90/04

    Rücktritt vom Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs wegen geringfügiger Mängel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.09.2005 - 4 U 45/05
    In der Rechtsprechung zum Gebrauchtwagenhandel wird vertreten, dass bei einem Kostenaufwand der Mängelbeseitigung von bis zu 5 % des Kaufpreises ein Rücktrittsrecht wegen fehlender Erheblichkeit nicht bestehe (so LG Kiel, Urteil vom 03.11.2004, MDR 2005, 384; auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.02.2004, NJW-RR 2004, 1060).
  • BGH, 07.12.1994 - VIII ZR 213/93

    Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Herausgabe eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.09.2005 - 4 U 45/05
    cc) Auch im Rahmen des § 444 BGB trägt die Verkäuferin die Beweislast dafür, dass sie den ihr bekannten konkreten Mangel tatsächlich offenbart hat (vgl. hierzu Palandt-Putzo, § 444 Rn. 4; auch BGH, Urteil vom 26.10.1988, NJW-RR 1989, 211; BGH, Urteil vom 07.12.1994, NZV 1995, 222).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.09.2005 - 4 U 45/05
    Angesichts der auch im Anwaltsprozess erforderlichen Belehrung der Beklagten nach § 277 Abs. 2 ZPO, die sich aus der Aktenlage nicht ergibt, durfte eine Zurückweisung wegen der unterbliebenen Belehrung nicht auf § 296 Abs. 1 ZPO gestützt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.02.1982, BVerfGE 60, 1 ff. = NJW 1982, 1453, 1454 m. w. N.; auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.07.1978, NJW 1978, 2203).
  • OLG Braunschweig, 06.11.2014 - 8 U 163/13

    Gebrauchtwagenkauf - Aufklärungspflicht des Verkäufers über Unfallschäden

    Dies folgt schon daraus, dass nach der Lebenserfahrung davon auszugehen ist, dass der Käufer bei Kenntnis des wahren Umfangs der Schäden den Vertrag nicht oder nicht zu dem vereinbarten Kaufpreis geschlossen hätte (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 23.09.2005, Tz.30 - 4 U 45/05 - zit. aus juris).
  • LG Coburg, 24.09.2020 - 15 O 68/19

    Gekauft wie gesehen? Zur arglistigen Täuschung beim Gebrauchtwagenkauf

    Dies folgt schon daraus, dass nach der Lebenserfahrung davon auszugehen ist, dass der Käufer bei Kenntnis des wahren Umfangs der Schäden den Vertrag nicht oder zumindest nicht zu dem vereinbarten Kaufpreis geschlossen hatte, sondern jedenfalls einen Preisnachlass seitens des Verkäufers verlangt hatte (vgl. OLG Brandenburg, Urt . v. 23.09.2005 - 4 U 45/05, BeckRS 2005, 14677 Rn .

    Dieses Wissen der Verkäuferseite indiziert zivilrechtlich das Willensmoment des bedingten Vorsatzes einer Täuschung (vgl. OLG Brandenburg, Urt . v. 23.09.2005 - 4 U 45/05, BeckRS 2005, 14677 Rn .

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